Befristetes Kennzeichen (5 Tage) für den einmaligen Überführungs- oder Probefahrtzweck ohne reguläre Zulassung.
Damit wir Kurzzeitkennzeichen beantragen mit dem zuständigen Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen
Mit Personalausweis, Fahrzeugdaten und eVB-Nummer (Tagesversicherung).
Kennzeichen für max. 5 Tage nutzen
Nur für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten.
Kennzeichen nach Ablauf zurückgeben oder vernichten
Verlängerung ist nicht möglich.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Fahrzeugkäufer und Händler, die ein Fahrzeug einmalig überführen oder für eine Prüf-/Abnahmefahrt bewegen müssen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 1 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.