Vorübergehende stationäre Pflege in einem Pflegeheim, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Ausfall der Pflegeperson.
Damit wir Kurzzeitpflege beantragen mit dem zuständigen Pflegekasse in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Kurzzeitpflege beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
1.774 € je Kalenderjahr (ggf
Kurzzeitpflegeplatz in zugelassener Einrichtung suchen
Direkt mit dem Pflegeheim, nicht über die Pflegekasse.
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Formlos oder mit dem Formular der Pflegekasse, Pflegegeldausweis mitschicken.
Erstattung der Kosten
Pflegekasse übernimmt bis zu 1.774 € je Kalenderjahr (ggf. erhöht durch Verhinderungspflegebudget).
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 92.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 3 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.