Genehmigung für Verkaufsveranstaltungen außerhalb der regulären Ladenöffnungszeiten (z. B. verkaufsoffene Sonntage, Nachtverkauf).
Damit wir Ausnahme von Ladenöffnungszeiten beantragen mit dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Ausnahme von Ladenöffnungszeiten beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Antrag beim Ordnungsamt stellen
Mit Angabe des Anlasses, Datum und geplanter Öffnungszeit.
Prüfung durch das Ordnungsamt
Einhaltung der Ladenschlussgesetze des jeweiligen Bundeslandes.
Genehmigungsbescheid
Mit Auflagen zu Öffnungszeit und zulässigen Bereichen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Einzelhändler und Veranstalter, die besondere Öffnungszeiten beantragen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.