Zuschuss zu den monatlichen Belastungen für selbstgenutztes Wohneigentum (Pendant zum Wohngeld für Mieter).
Damit wir Lastenzuschuss beantragen mit dem zuständigen Wohngeldamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Lastenzuschuss beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Grundbuchauszug · Darlehensunterlagen
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Antrag beim Wohngeldamt stellen
Mit Nachweisen zu Einkommen und monatlichen Belastungen (Zinsen, Tilgung, Nebenkosten).
Prüfung der Belastungsberechnung
Das Wohngeldamt prüft Einkommen und anrechenbare Belastungen.
Bewilligungsbescheid
Bewilligung in der Regel für 12 Monate, danach Weiterbewilligungsantrag erforderlich.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum mit geringem Einkommen.
Einkommensgrenze
Abhängig von Haushaltsgröße und Mietenstufe des Wohnorts.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 62.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 35 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.