Pflichtmeldung eines Lebensmittelunternehmens (Restaurant, Bäckerei, Cateringbetrieb) bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde nach EU-Verordnung.
Damit wir Lebensmittelbetrieb anmelden mit dem zuständigen Lebensmittelüberwachung in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Lebensmittelbetrieb anmelden.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Betrieb bei der Lebensmittelüberwachung anmelden
Schriftlich oder online vor Betriebsaufnahme.
Registrierungsbestätigung erhalten
Behörde registriert den Betrieb und plant Erstbegehung.
Hygienekonzept bereithalten
HACCP-Konzept muss vorhanden und dokumentiert sein.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Alle Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, transportieren oder verkaufen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 5 Tage
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Ja, auch reine Online-Händler, die Lebensmittel versenden, müssen sich registrieren.