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Verkehr

Leichtkraftfahrzeug zulassen

Zulassung eines Leichtkraftfahrzeugs (Kleinkraftrad, Quad bis 45 km/h) bei der Kfz-Zulassungsstelle.

Bearbeitung: 1 Tag
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 97.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    eVB-Nummer von der Versicherung holen

    Elektronische Versicherungsbestätigung vor der Zulassung.

  2. 2

    Zulassungsstelle aufsuchen

    Mit Fahrzeugpapieren, Personalausweis, eVB-Nummer und ggf. HU-Nachweis.

  3. 3

    Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung erhalten

    Fahrzeug ist nach Abstempelung sofort zugelassen.

Benötigte Unterlagen

  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)Pflicht

    Elektronische Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung.

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)Pflicht

    Eigentumsnachweis am Fahrzeug.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

Offiziell: max. 1 Tag

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) nicht mitgebracht
  • Gültigkeit der Hauptuntersuchung abgelaufen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Fahrzeugpapiere unvollständig
  • Hauptuntersuchung fehlt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümer von Fahrzeugen der Klasse L (z. B. Mopeds, Leichtkrafträder, Kleinstkraftfahrzeuge).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 97.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) nicht mitgebracht
  • Gültigkeit der Hauptuntersuchung abgelaufen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Fahrzeugpapiere unvollständig
  • Hauptuntersuchung fehlt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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