Zulassung eines Leichtkraftfahrzeugs (Kleinkraftrad, Quad bis 45 km/h) bei der Kfz-Zulassungsstelle.
Damit wir Leichtkraftfahrzeug zulassen mit dem zuständigen Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Leichtkraftfahrzeug zulassen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) · Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
eVB-Nummer von der Versicherung holen
Elektronische Versicherungsbestätigung vor der Zulassung.
Zulassungsstelle aufsuchen
Mit Fahrzeugpapieren, Personalausweis, eVB-Nummer und ggf. HU-Nachweis.
Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung erhalten
Fahrzeug ist nach Abstempelung sofort zugelassen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Eigentümer von Fahrzeugen der Klasse L (z. B. Mopeds, Leichtkrafträder, Kleinstkraftfahrzeuge).
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 97.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 1 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.