Lohnklage erheben beantragen
Klage vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung ausstehenden Arbeitsentgelts gegen den Arbeitgeber.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Lohnklage erheben mit dem zuständigen Arbeitsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Lohnklage erheben.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Lohnabrechnung / Arbeitsvertrag · Personalausweis oder Reisepass
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Kostenlos
So gehen Sie vor
- 1
Gütliche Einigung versuchen
Schriftliche Aufforderung zur Zahlung mit Fristsetzung.
- 2
Klage beim Arbeitsgericht einreichen
Kostenlos bei der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.
- 3
Gütetermin und ggf. Kammertermin
Das Arbeitsgericht versucht zunächst eine gütliche Einigung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber fälligen Lohn oder Gehalt nicht auszahlt.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Ausschlussfristen (oft 3 Monate) im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag versäumt
- •Keine schriftliche Mahnung vor Klageerhebung
Häufige Ablehnungsgründe
- •Anspruch verjährt
- •Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag nicht beachtet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Lohnklage erheben?▼
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesamt für Justiz
- Datenqualität
- 100 %