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Recht & Justiz

Lohnklage erheben beantragen

Klage vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung ausstehenden Arbeitsentgelts gegen den Arbeitgeber.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Lohnklage erheben mit dem zuständigen Arbeitsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Lohnklage erheben.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 78.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Lohnabrechnung / Arbeitsvertrag · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Gütliche Einigung versuchen

    Schriftliche Aufforderung zur Zahlung mit Fristsetzung.

  2. 2

    Klage beim Arbeitsgericht einreichen

    Kostenlos bei der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.

  3. 3

    Gütetermin und ggf. Kammertermin

    Das Arbeitsgericht versucht zunächst eine gütliche Einigung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber fälligen Lohn oder Gehalt nicht auszahlt.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 78.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Ausschlussfristen (oft 3 Monate) im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag versäumt
  • Keine schriftliche Mahnung vor Klageerhebung

Häufige Ablehnungsgründe

  • Anspruch verjährt
  • Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag nicht beachtet

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Lohnklage erheben?

In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Justiz
Datenqualität
100 %

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