Lohnsteuerermäßigung beantragen
Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, damit monatlich weniger Lohnsteuer abgezogen wird.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Lohnsteuerermäßigung mit dem zuständigen Finanzamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Lohnsteuerermäßigung.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos über ELSTER
So gehen Sie vor
- 1
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausfüllen
Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ über ELSTER oder in Papierform.
- 2
Voraussichtliche Kosten eintragen
Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen schätzen und belegen.
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Freibetrag wird eingetragen
Das Finanzamt trägt den Freibetrag in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder Unterhaltszahlungen oberhalb der Pauschbeträge.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 91.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Belege/Schätzung der Kosten fehlen
- •Antrag erst spät im Jahr gestellt – Wirkung dadurch geringer
Häufige Ablehnungsgründe
- •Voraussichtliche Werbungskosten unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- •Antrag erst nach dem 30. November gestellt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange gilt der Freibetrag?▼
In der Regel zwei Kalenderjahre, danach muss er neu beantragt werden.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- ELSTER – Finanzverwaltung
- Datenqualität
- 100 %