Erlaubnis zur gewerblichen Immobilien- und Darlehensvermittlung sowie Bauträgertätigkeit nach § 34c Gewerbeordnung.
Damit wir Maklererlaubnis beantragen (§ 34c GewO) mit dem zuständigen Gewerbeamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Maklererlaubnis beantragen (§ 34c GewO).
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Antrag beim zuständigen Gewerbeamt stellen
Mit Personalausweis, Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse.
Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit
Abfragen bei Insolvenzgericht, Schuldnerverzeichnis und Staatsanwaltschaft.
Erlaubnisurkunde erhalten
Unbefristet, aber mit Pflicht zur laufenden Weiterbildung (20 Std./3 Jahre).
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen und Unternehmen, die gewerblich Immobilien vermitteln oder finanzieren möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.