Antrag auf anerkannte Mehrbedarfe (z. B. für Schwangere, Alleinerziehende, Kranke) zusätzlich zum Bürgergeld-Regelbedarf.
Damit wir Mehrbedarf im Bürgergeld beantragen mit dem zuständigen Jobcenter in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Mehrbedarf im Bürgergeld beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Mehrbedarf beim Jobcenter geltend machen
Im Rahmen des Bürgergeld-Antrags oder gesondert.
Nachweise erbringen
Schwangerschaftsbescheinigung, Scheidungsurteil oder ärztliches Attest.
Bewilligung im Bürgergeld-Bescheid
Prozentualer Zuschlag auf den Regelbedarf.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Bürgergeld-Bezieher mit besonderer Bedarfslage (Schwangerschaft, Alleinerziehung, chronische Erkrankung, Kosher/Halal-Ernährung).
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.