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Bildung & Ausbildung

Ausländischen Meisterabschluss anerkennen beantragen

Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Meisterabschlusses bei der Handwerkskammer, um den Meistertitel in Deutschland führen und als Betriebsleiter tätig sein zu dürfen.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Ausländischen Meisterabschluss anerkennen mit dem zuständigen Handwerkskammer in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Ausländischen Meisterabschluss anerkennen.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 71.0 %
Zuletzt geprüft: 10. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Ausländische Meisterurkunde (original + beglaubigte Übersetzung) · Lichtbildausweis

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos (BAföG-Antrag)

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständige HWK kontaktieren

    HWK am Wohn- oder Betriebssitz ist zuständig.

  2. 2

    Beglaubigte Übersetzungen anfertigen lassen

    Alle Urkunden durch vereidigten Übersetzer übersetzen.

  3. 3

    Antrag einreichen

    Unterlagen bei der HWK einreichen und Anerkennungsbescheid abwarten.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit ausländischem Meister- oder vergleichbarem Berufsabschluss, die in Deutschland selbständig im Handwerk tätig werden wollen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 71.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Fehlende beglaubigte Übersetzungen
  • Berufserfahrung nicht nachgewiesen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Ausbildungsinhalt nicht vergleichbar
  • Unterlagen unvollständig

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Welche EU-Qualifikationen werden anerkannt?

EU-/EWR-Qualifikationen werden nach der EU-Anerkennungsrichtlinie bevorzugt geprüft.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datenqualität
100 %

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