Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Meisterabschlusses bei der Handwerkskammer, um den Meistertitel in Deutschland führen und als Betriebsleiter tätig sein zu dürfen.
Damit wir Ausländischen Meisterabschluss anerkennen mit dem zuständigen Handwerkskammer in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Ausländischen Meisterabschluss anerkennen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ausländische Meisterurkunde (original + beglaubigte Übersetzung) · Lichtbildausweis
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos (BAföG-Antrag)
Zuständige HWK kontaktieren
HWK am Wohn- oder Betriebssitz ist zuständig.
Beglaubigte Übersetzungen anfertigen lassen
Alle Urkunden durch vereidigten Übersetzer übersetzen.
Antrag einreichen
Unterlagen bei der HWK einreichen und Anerkennungsbescheid abwarten.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen mit ausländischem Meister- oder vergleichbarem Berufsabschluss, die in Deutschland selbständig im Handwerk tätig werden wollen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 71.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
EU-/EWR-Qualifikationen werden nach der EU-Anerkennungsrichtlinie bevorzugt geprüft.