Ausländischen Meisterabschluss anerkennen beantragen
Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Meisterabschlusses bei der Handwerkskammer, um den Meistertitel in Deutschland führen und als Betriebsleiter tätig sein zu dürfen.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Ausländischen Meisterabschluss anerkennen mit dem zuständigen Handwerkskammer in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Ausländischen Meisterabschluss anerkennen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Ausländische Meisterurkunde (original + beglaubigte Übersetzung) · Lichtbildausweis
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
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So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
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Kosten
Kostenlos (BAföG-Antrag)
So gehen Sie vor
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Zuständige HWK kontaktieren
HWK am Wohn- oder Betriebssitz ist zuständig.
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Beglaubigte Übersetzungen anfertigen lassen
Alle Urkunden durch vereidigten Übersetzer übersetzen.
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Antrag einreichen
Unterlagen bei der HWK einreichen und Anerkennungsbescheid abwarten.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit ausländischem Meister- oder vergleichbarem Berufsabschluss, die in Deutschland selbständig im Handwerk tätig werden wollen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 71.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Fehlende beglaubigte Übersetzungen
- •Berufserfahrung nicht nachgewiesen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Ausbildungsinhalt nicht vergleichbar
- •Unterlagen unvollständig
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Welche EU-Qualifikationen werden anerkannt?▼
EU-/EWR-Qualifikationen werden nach der EU-Anerkennungsrichtlinie bevorzugt geprüft.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Datenqualität
- 100 %