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Personenstand

Melderegisterauskunft beantragen

Einfache Melderegisterauskunft über die aktuelle Anschrift einer Person bei der zuständigen Meldebehörde.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Melderegisterauskunft beantragen mit dem zuständigen Bürgeramt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Melderegisterauskunft beantragen.

Bearbeitung: 3 TageErfolgsquote: 75.0 %
Zuletzt geprüft: 04. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Antrag oder schriftliche Anfrage · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    11 €)

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Bürgeramt stellen

    Schriftlich, persönlich oder online mit Angabe des Grundes (berechtigtes Interesse).

  2. 2

    Prüfung des berechtigten Interesses

    Meldebehörde prüft, ob Auskunftssperre besteht und Interesse glaubhaft ist.

  3. 3

    Auskunft erhalten

    Mitteilung der aktuellen Anschrift gegen Gebühr (in der Regel 11 €).

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Privatpersonen und Unternehmen mit berechtigtem Interesse an der aktuellen Adresse einer Person.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: 3 Tage

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Berechtigtes Interesse nicht ausreichend begründet
  • Gebühr nicht entrichtet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Auskunftssperre der gesuchten Person aktiv
  • Berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Kann jedermann eine Melderegisterauskunft beantragen?

Ja, jedoch nur mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse. Besteht eine Auskunftssperre, wird keine Auskunft erteilt.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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