Einfache Melderegisterauskunft über die aktuelle Anschrift einer Person bei der zuständigen Meldebehörde.
Damit wir Melderegisterauskunft beantragen mit dem zuständigen Bürgeramt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Melderegisterauskunft beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Antrag oder schriftliche Anfrage · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
11 €)
Antrag beim Bürgeramt stellen
Schriftlich, persönlich oder online mit Angabe des Grundes (berechtigtes Interesse).
Prüfung des berechtigten Interesses
Meldebehörde prüft, ob Auskunftssperre besteht und Interesse glaubhaft ist.
Auskunft erhalten
Mitteilung der aktuellen Anschrift gegen Gebühr (in der Regel 11 €).
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Privatpersonen und Unternehmen mit berechtigtem Interesse an der aktuellen Adresse einer Person.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Ja, jedoch nur mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse. Besteht eine Auskunftssperre, wird keine Auskunft erteilt.