Lohnersatz während der Mutterschutzfristen – bei gesetzlich Versicherten über die Krankenkasse, sonst über das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Damit wir Mutterschaftsgeld mit dem zuständigen Krankenkasse in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Mutterschaftsgeld.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Arbeitgeberbescheinigung zum Mutterschaftsgeld · Mutterpass / ärztliche Bescheinigung
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Zuständigkeit klären
Gesetzlich Versicherte: eigene Krankenkasse. Nicht gesetzlich Versicherte: oft Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Bescheinigung vom Arbeitgeber holen
Nachweis über Arbeitsverhältnis und Entgelt für die Berechnung.
Antrag bei der Krankenkasse stellen
Formular der Krankenkasse einreichen; Auszahlung parallel zum Mutterschutz.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Schwangere und Mütter in der Mutterschutzfrist (in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt; bei Früh-/Mehrlingsgeburten länger).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Nein. Mutterschaftsgeld läuft in der Mutterschutzfrist über die Krankenkasse (bzw. BAS). Elterngeld kommt danach von der Elterngeldstelle.