Mutterschutz melden beantragen
Meldung einer Schwangerschaft durch den Arbeitgeber an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zur Prüfung von Beschäftigungsverboten.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Mutterschutz melden mit dem zuständigen Arbeitsschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Mutterschutz melden.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ärztliche Bescheinigung über den Geburtstermin · Personalausweis oder Reisepass
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos
So gehen Sie vor
- 1
Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen
Möglichst frühzeitig, mit ärztlicher Bescheinigung des Geburtstermins.
- 2
Arbeitgeber meldet an die Arbeitsschutzbehörde
Prüfung, ob ein individuelles Beschäftigungsverbot erforderlich ist.
- 3
Mutterschutzfristen
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Mehrlings-/Frühgeburten).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen über ihren Arbeitgeber.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 98.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Mitteilung der Schwangerschaft an Arbeitgeber zu spät, dadurch Mutterschutzfristen verzögert
- •Unterlagen nicht vollständig – vor Abgabe Checkliste prüfen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Unvollständige oder fehlende Unterlagen
- •Antrag nicht rechtzeitig oder bei falschem Amt gestellt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Mutterschutz melden?▼
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Familienportal des Bundes
- Datenqualität
- 100 %