Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen
Bescheinigung des Finanzamts, dass Kapitalerträge nicht der Einkommensteuer unterliegen (für Freistellung bei Banken).
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Wohnsitzfinanzamt stellen
Mit Einkommensnachweisen, ggf. Rentenbescheid.
- 2
NV-Bescheinigung erhalten
Gültig für bis zu 3 Jahre.
- 3
Bescheinigung bei der Bank einreichen
Bank stellt Kapitalerträge komplett steuerfrei (zusätzlich zum Freistellungsauftrag).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • NV-Bescheinigung nicht rechtzeitig bei der Bank eingereicht
- • Bescheinigung abgelaufen (gilt max. 3 Jahre)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Einkommen übersteigt Veranlagungsgrenze
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit geringem Einkommen, die keine Einkommensteuer zahlen und Kapitalerträge steuerfrei stellen möchten.
Einkommensgrenze
Einkommen unter dem Grundfreibetrag zuzüglich Sparerpauschbetrag.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 92.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •NV-Bescheinigung nicht rechtzeitig bei der Bank eingereicht
- •Bescheinigung abgelaufen (gilt max. 3 Jahre)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Einkommen übersteigt Veranlagungsgrenze
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.