Zulassung eines mindestens 30 Jahre alten Fahrzeugs im Originalzustand mit H-Kennzeichen und vergünstigter pauschaler Kfz-Steuer.
Damit wir Oldtimer zulassen (H-Kennzeichen) mit dem zuständigen Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Oldtimer zulassen (H-Kennzeichen).
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
H-Gutachten einholen
Bei TÜV, DEKRA oder anderer anerkannter Prüforganisation (§ 23 StVZO).
Antrag bei der Zulassungsstelle
Mit Gutachten, Fahrzeugpapieren und eVB-Nummer.
H-Kennzeichen erhalten
Pauschale Kfz-Steuer und ggf. Versicherungsvergünstigungen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Halter von Fahrzeugen, die mindestens 30 Jahre alt sind und ein positives Gutachten (§ 23 StVZO) erhalten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 10 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.