Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsverstoß, Lärmbelästigung) bei der erlassenden Behörde.
Damit wir Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (Ordnungswidrigkeit) einlegen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (Ordnungswidrigkeit) einlegen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Einspruch fristgerecht einlegen
Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung bei der Bußgeldbehörde.
Akteneinsicht beantragen
Zur Prüfung von Messverfahren und möglichen Fehlern.
Entscheidung der Behörde oder Vorlage ans Amtsgericht
Bei Aufrechterhaltung des Bescheids entscheidet das Amtsgericht.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, gegen die ein Bußgeldbescheid erlassen wurde und die diesen nicht akzeptieren.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 35.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.