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Recht & Justiz

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (Ordnungswidrigkeit) einlegen beantragen

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsverstoß, Lärmbelästigung) bei der erlassenden Behörde.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (Ordnungswidrigkeit) einlegen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (Ordnungswidrigkeit) einlegen.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 35.0 %
Zuletzt geprüft: 04. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    10–80 € je nach Urkunde/Verfahren

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Einspruch fristgerecht einlegen

    Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung bei der Bußgeldbehörde.

  2. 2

    Akteneinsicht beantragen

    Zur Prüfung von Messverfahren und möglichen Fehlern.

  3. 3

    Entscheidung der Behörde oder Vorlage ans Amtsgericht

    Bei Aufrechterhaltung des Bescheids entscheidet das Amtsgericht.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, gegen die ein Bußgeldbescheid erlassen wurde und die diesen nicht akzeptieren.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 35.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Einspruchsfrist (2 Wochen ab Zustellung) versäumt
  • Akteneinsicht (z. B. Messprotokoll, Rohmessdaten) nicht beantragt, um Messfehler zu prüfen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verstoß durch Messung/Beweisfotos eindeutig belegt
  • Einspruchsfrist von zwei Wochen versäumt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (Ordnungswidrigkeit) einlegen?

In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Justiz
Datenqualität
100 %

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