Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (Ordnungswidrigkeit) einlegen beantragen
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsverstoß, Lärmbelästigung) bei der erlassenden Behörde.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (Ordnungswidrigkeit) einlegen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (Ordnungswidrigkeit) einlegen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
10–80 € je nach Urkunde/Verfahren
So gehen Sie vor
- 1
Einspruch fristgerecht einlegen
Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung bei der Bußgeldbehörde.
- 2
Akteneinsicht beantragen
Zur Prüfung von Messverfahren und möglichen Fehlern.
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Entscheidung der Behörde oder Vorlage ans Amtsgericht
Bei Aufrechterhaltung des Bescheids entscheidet das Amtsgericht.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, gegen die ein Bußgeldbescheid erlassen wurde und die diesen nicht akzeptieren.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 35.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Einspruchsfrist (2 Wochen ab Zustellung) versäumt
- •Akteneinsicht (z. B. Messprotokoll, Rohmessdaten) nicht beantragt, um Messfehler zu prüfen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Verstoß durch Messung/Beweisfotos eindeutig belegt
- •Einspruchsfrist von zwei Wochen versäumt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (Ordnungswidrigkeit) einlegen?▼
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesamt für Justiz
- Datenqualität
- 100 %