Wer in Rheinisch-Bergischer Kreis (Nordrhein-Westfalen) Patientenverfügung hinterlegen beantragt, sollte mit etwa ca. 1 Woche rechnen. Amtsgericht (zuständig für Rheinisch-Bergischer Kreis) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
Meist kostenlos (Krankenkasse/Behörde)
ca. 1 Woche in Rheinisch-Bergischer Kreis
Wer Patientenverfügung hinterlegen in Rheinisch-Bergischer Kreis beantragt, sollte mit ca. 1 Woche rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Patientenverfügung erstellen
Schriftlich, mit konkreten Angaben zu medizinischen Maßnahmen.
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Gegen Gebühr, damit Ärzte und Betreuungsgerichte die Existenz erfahren.
Vertrauenspersonen informieren
Aufbewahrungsort und Inhalt mitteilen.
Wer bekommt es?
Volljährige Personen, die für den Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit Behandlungswünsche festlegen wollen.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.