Beschwerde über Mängel in einem Pflegeheim oder einer stationären Einrichtung bei der zuständigen Heimaufsicht des Gesundheitsamts.
Damit wir Beschwerde gegen Pflegeheim bei Heimaufsicht einreichen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Beschwerde gegen Pflegeheim bei Heimaufsicht einreichen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos (MDK-Begutachtung inklusive)
Schriftliche Beschwerde bei der Heimaufsicht einreichen
Beim Gesundheitsamt mit konkreter Beschreibung der Mängel (Daten, Personen, Vorfälle).
Unangekündigte Begehung durch die Heimaufsicht
Die Behörde prüft die Beschwerde durch Vor-Ort-Kontrolle.
Bescheid und ggf. Auflagen an die Einrichtung
Auflagen zur Mängelbeseitigung, im Extremfall Schließung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Bewohner von Pflegeheimen, deren Angehörige und Pflegepersonal bei Missständen oder Verstößen gegen Pflegestandards.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.