Beratung und Unterstützung durch das Integrationsamt zur Sicherung des Arbeitsplatzes von Menschen mit Schwerbehinderung.
Damit wir Prävention bei Schwerbehinderung am Arbeitsplatz beantragen mit dem zuständigen Integrationsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Prävention bei Schwerbehinderung am Arbeitsplatz beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Schwerbehindertenausweis · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Kontaktaufnahme mit dem Integrationsamt
Möglichst früh, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.
Beratungsgespräch
Das Integrationsamt vermittelt zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem.
Fördermaßnahmen und Unterstützung
Finanzielle Hilfen, Arbeitsplatzanpassung oder Qualifizierungsmaßnahmen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Schwerbehinderte Beschäftigte und deren Arbeitgeber bei drohenden Kündigungen oder Arbeitsplatzkonflikten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.