Staatliche Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten für einkommensschwache Personen, die Klage erheben oder sich verteidigen müssen.
Damit wir Prozesskostenhilfe beantragen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Prozesskostenhilfe beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
PKH-Antrag beim zuständigen Gericht einreichen
Mit Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (amtl. Formular).
Prüfung durch das Gericht
Gericht prüft Erfolgsaussichten und Bedürftigkeit.
Bewilligung der PKH
Übernahme der Gerichts- und ggf. Anwaltskosten, ggf. mit Ratenzahlung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die sich ein Gerichtsverfahren nicht leisten können und deren Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Einkommensgrenze
Abhängig von Einkommen, Vermögen und Familiengröße.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.