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Rente

Reha-Antrag stellen beantragen

Antrag auf medizinische oder berufliche Rehabilitation zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Reha-Antrag stellen mit dem zuständigen Deutsche Rentenversicherung in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Reha-Antrag stellen.

Bearbeitung: ca. 1 MonateErfolgsquote: 75.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Ärztlicher Befundbericht · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Ärztliche Befürwortung einholen

    Hausarzt oder Facharzt stellt Befundbericht aus.

  2. 2

    Antrag beim zuständigen Träger stellen

    Deutsche Rentenversicherung (bei Erwerbstätigen) oder Krankenkasse.

  3. 3

    Begutachtung und Bewilligung

    Bei Bewilligung wird eine Reha-Klinik zugewiesen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist und bei denen Reha-Maßnahmen Erfolg versprechen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Ärztlicher Befundbericht fehlt
  • Antrag bei falschem Träger gestellt (Renten- statt Krankenversicherung)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt
  • Reha-Bedürftigkeit medizinisch nicht ausreichend belegt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Gilt „Reha vor Rente“?

Ja, Rehabilitationsmaßnahmen haben grundsätzlich Vorrang vor einer Rente wegen Erwerbsminderung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Deutsche Rentenversicherung
Datenqualität
100 %

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