Wer in Neuenstadt am Kocher (Baden-Württemberg) Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen beantragt, sollte mit etwa ca. 4 Wochen rechnen. Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken (zuständig für Neuenstadt am Kocher) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
ca. 4 Wochen in Neuenstadt am Kocher
In Neuenstadt am Kocher rechnen wir mit ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Anmeldung zur Sachkundeprüfung
Bei der zuständigen IHK, mit Wahl des jeweiligen Sachgebiets.
Prüfungstermin wahrnehmen
Schriftliche und ggf. mündliche Prüfung.
Bescheinigung erhalten
Nachweis für die Gewerbeanmeldung bzw. Erlaubniserteilung.
Wer bekommt es?
Personen, die ein sachkundepflichtiges Gewerbe anmelden oder ausüben möchten.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 28 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.