Anmeldung des Schaustellergewerbes (Fahrgeschäfte, Losbuden, Schießbuden) beim Ordnungsamt am Heimatstandort.
Damit wir Schaustellergewerbe anmelden mit dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Schaustellergewerbe anmelden.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Als Schausteller mit Beschreibung der Tätigkeit.
Reisegewerbekarte beantragen
Für den Betrieb außerhalb des Wohnorts beim Ordnungsamt.
Technische Prüfnachweise bereithalten
TÜV- oder DEKRA-Prüfungen für Fahrgeschäfte und Attraktionen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die auf Volksfesten, Jahrmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen gewerblich tätig sein möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 5 Tage
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 5 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.