Pflichtanzeige einer Schenkung innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt zur Festsetzung der Schenkungsteuer.
Damit wir Schenkungsteuer anzeigen mit dem zuständigen Finanzamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Schenkungsteuer anzeigen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Steuerunterlagen / Belege · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
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Kosten
Kostenlos
Schenkung dem Finanzamt anzeigen
Innerhalb von 3 Monaten nach Vollzug, auch wenn kein steuerpflichtiger Betrag entsteht (bei notarieller Beurkundung entfällt die Anzeigepflicht).
Schenkungsteuererklärung abgeben
Auf Anforderung des Finanzamts, mit Bewertung des Schenkungsgegenstands.
Steuerbescheid erhalten und ggf. Steuer zahlen
Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad (z. B. Kinder: 400.000 €).
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Schenker und Beschenkte bei Schenkungen, die die steuerfreien Freibeträge übersteigen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 92.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Die Anzeigepflicht gilt auch unterhalb des Steuerfreibetrags, soweit die Schenkung nicht notariell beurkundet wurde. Ausnahme: Gelegenheitsgeschenke.