Schulanmeldung beantragen
Anmeldung schulpflichtiger Kinder an der zuständigen Grundschule bzw. weiterführenden Schule.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Schulanmeldung mit dem zuständigen Schulamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Schulanmeldung.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Geburtsurkunde des Kindes
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos bis 50 € Bearbeitungsgebühr
So gehen Sie vor
- 1
Einladung des Schulamts abwarten
Schulpflichtige Kinder werden meist automatisch zur Schulanmeldung eingeladen.
- 2
Anmeldung an der zuständigen Schule
Mit Geburtsurkunde und Meldebescheinigung.
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Schulärztliche Untersuchung
Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eltern schulpflichtiger Kinder (i. d. R. ab 6 Jahren) im jeweiligen Schulbezirk.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 98.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anmeldefrist der Stadt/Schule verpasst
- •Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Schulbezirk nicht zutreffend (bei Wunschschule außerhalb des Sprengels)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Kann eine andere Schule als die Sprengelschule gewählt werden?▼
Ein Wechsel ist möglich, hängt aber von freien Kapazitäten und den Aufnahmekriterien der Wunschschule ab.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Datenqualität
- 100 %