Anmeldung schulpflichtiger Kinder an der zuständigen Grundschule bzw. weiterführenden Schule.
Damit wir Schulanmeldung mit dem zuständigen Schulamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Schulanmeldung.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Geburtsurkunde des Kindes
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Einladung des Schulamts abwarten
Schulpflichtige Kinder werden meist automatisch zur Schulanmeldung eingeladen.
Anmeldung an der zuständigen Schule
Mit Geburtsurkunde und Meldebescheinigung.
Schulärztliche Untersuchung
Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Eltern schulpflichtiger Kinder (i. d. R. ab 6 Jahren) im jeweiligen Schulbezirk.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 98.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Ein Wechsel ist möglich, hängt aber von freien Kapazitäten und den Aufnahmekriterien der Wunschschule ab.