Antrag auf (teilweise) Befreiung eines Schülers vom Unterricht, z. B. für Urlaub außerhalb der Ferien, Reisen oder aus religiösen/gesundheitlichen Gründen.
Damit wir Befreiung vom Schulunterricht beantragen mit dem zuständigen Schulamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Befreiung vom Schulunterricht beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Schriftlichen Antrag bei der Schule stellen
Möglichst frühzeitig, mit Begründung.
Entscheidung durch Klassenlehrer oder Schulleitung
Bei Anträgen über mehrere Tage oder im Zusammenhang mit Ferien entscheidet meist die Schulleitung.
Antrag einreichen
Persönlich, postalisch oder online beim zuständigen Amt einreichen und Bearbeitungsbestätigung aufbewahren.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Erziehungsberechtigte schulpflichtiger Kinder mit triftigem Grund für eine Freistellung.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.