Eingliederungshilfeleistung in Form einer Schulbegleitung (Integrationshelfer) für Kinder mit Behinderung zur Unterstützung im Schulalltag.
Damit wir Schulbegleitung beantragen mit dem zuständigen Schulamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Schulbegleitung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Antrag beim zuständigen Sozial-/Jugendhilfeträger stellen
Mit ärztlicher/psychologischer Stellungnahme und Stellungnahme der Schule.
Bedarfsermittlung
Im Rahmen des Gesamt- bzw. Hilfeplanverfahrens.
Bewilligung und Einsatz der Schulbegleitung
Meist befristet für ein Schuljahr, mit jährlicher Überprüfung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Schulpflichtige Kinder mit (drohender) Behinderung, die ohne individuelle Unterstützung nicht am Unterricht teilnehmen können.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.