Schulbegleitung beantragen
Eingliederungshilfeleistung in Form einer Schulbegleitung (Integrationshelfer) für Kinder mit Behinderung zur Unterstützung im Schulalltag.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Schulbegleitung beantragen mit dem zuständigen Schulamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Schulbegleitung beantragen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Kostenlos bis 50 € Bearbeitungsgebühr
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim zuständigen Sozial-/Jugendhilfeträger stellen
Mit ärztlicher/psychologischer Stellungnahme und Stellungnahme der Schule.
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Bedarfsermittlung
Im Rahmen des Gesamt- bzw. Hilfeplanverfahrens.
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Bewilligung und Einsatz der Schulbegleitung
Meist befristet für ein Schuljahr, mit jährlicher Überprüfung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schulpflichtige Kinder mit (drohender) Behinderung, die ohne individuelle Unterstützung nicht am Unterricht teilnehmen können.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst kurz vor Schuljahresbeginn gestellt, dadurch keine rechtzeitige Bewilligung
- •Stellungnahme der Schule zum konkreten Unterstützungsbedarf fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Bedarf kann durch schulische Ressourcen (z. B. Sonderpädagogik) gedeckt werden
- •Fachärztliche/-psychologische Stellungnahme fehlt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Schulbegleitung beantragen?▼
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Datenqualität
- 100 %