Befreiung von Lernmittelgebühren oder Schulgeldzahlungen an staatlich anerkannten Privatschulen bei einkommensschwachen Familien.
Damit wir Schulgeldbefreiung beantragen mit dem zuständigen Schulamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Schulgeldbefreiung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Antrag bei der Schule oder dem Schulamt stellen
Mit Einkommensnachweisen aller Haushaltsmitglieder.
Prüfung durch Schulträger oder Schulamt
Vergleich mit den geltenden Einkommensgrenzen.
Befreiungsbescheid erhalten
Gültig für ein Schuljahr, jährliche Erneuerung erforderlich.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Eltern mit geringem Einkommen, deren Kinder Privatschulen mit Schulgeldpflicht besuchen.
Einkommensgrenze
Richtet sich nach dem Schulträger und den jeweiligen Landesnormen.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.