Amtlicher Nachweis des Grads der Behinderung (GdB) und ggf. Merkzeichen, der Nachteilsausgleiche ermöglicht.
Damit wir Schwerbehindertenausweis beantragen mit dem zuständigen Versorgungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Schwerbehindertenausweis beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ärztliche Befunde/Atteste · Passfoto
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Antrag beim Versorgungsamt stellen
Formular mit Angabe aller Erkrankungen und behandelnden Ärzte.
Ärztliche Unterlagen werden angefordert
Das Amt holt Befundberichte direkt bei den Ärzten ein.
Feststellungsbescheid mit GdB
Bei GdB ≥ 50 wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt, ggf. mit Merkzeichen (z. B. G, aG, B, RF).
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Je nach GdB und Merkzeichen z. B. Steuerfreibeträge, Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub, Vergünstigungen bei Bus/Bahn und Rundfunkbeitragsbefreiung (Merkzeichen RF).