Schwerbehindertenausweis beantragen
Amtlicher Nachweis des Grads der Behinderung (GdB) und ggf. Merkzeichen, der Nachteilsausgleiche ermöglicht.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Schwerbehindertenausweis beantragen mit dem zuständigen Versorgungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Schwerbehindertenausweis beantragen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ärztliche Befunde/Atteste · Passfoto
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Versorgungsamt stellen
Formular mit Angabe aller Erkrankungen und behandelnden Ärzte.
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Ärztliche Unterlagen werden angefordert
Das Amt holt Befundberichte direkt bei den Ärzten ein.
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Feststellungsbescheid mit GdB
Bei GdB ≥ 50 wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt, ggf. mit Merkzeichen (z. B. G, aG, B, RF).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Nicht alle behandelnden Ärzte/Befunde angegeben
- •Verschlechterung des Gesundheitszustands nicht aktuell dokumentiert
Häufige Ablehnungsgründe
- •Festgestellter GdB liegt unter 50
- •Ärztliche Unterlagen unzureichend
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Welche Vorteile bringt der Ausweis?▼
Je nach GdB und Merkzeichen z. B. Steuerfreibeträge, Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub, Vergünstigungen bei Bus/Bahn und Rundfunkbeitragsbefreiung (Merkzeichen RF).
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %