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Sozialleistungen

Schwerbehindertenausweis beantragen

Amtlicher Nachweis des Grads der Behinderung (GdB) und ggf. Merkzeichen, der Nachteilsausgleiche ermöglicht.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Schwerbehindertenausweis beantragen mit dem zuständigen Versorgungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

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Bearbeitung: ca. 3 MonateErfolgsquote: 65.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Ärztliche Befunde/Atteste · Passfoto

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Versorgungsamt stellen

    Formular mit Angabe aller Erkrankungen und behandelnden Ärzte.

  2. 2

    Ärztliche Unterlagen werden angefordert

    Das Amt holt Befundberichte direkt bei den Ärzten ein.

  3. 3

    Feststellungsbescheid mit GdB

    Bei GdB ≥ 50 wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt, ggf. mit Merkzeichen (z. B. G, aG, B, RF).

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Monate

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Nicht alle behandelnden Ärzte/Befunde angegeben
  • Verschlechterung des Gesundheitszustands nicht aktuell dokumentiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Festgestellter GdB liegt unter 50
  • Ärztliche Unterlagen unzureichend

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Welche Vorteile bringt der Ausweis?

Je nach GdB und Merkzeichen z. B. Steuerfreibeträge, Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub, Vergünstigungen bei Bus/Bahn und Rundfunkbeitragsbefreiung (Merkzeichen RF).

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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