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Sozialleistungen

Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen beantragen

Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beim Versorgungsamt.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen mit dem zuständigen Versorgungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 78.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Ärztliche Befundberichte · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Versorgungsamt stellen

    Online oder schriftlich, mit ärztlichen Befundberichten aller behandelnden Ärzte.

  2. 2

    Ärztliche Unterlagen einreichen oder Schweigepflichtentbindung erteilen

    Versorgungsamt holt ggf. eigene Gutachten ein.

  3. 3

    Feststellungsbescheid und Schwerbehindertenausweis erhalten

    Ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit Nachteilsausgleichen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, die einen GdB von mindestens 20 erwarten.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 78.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Zu wenige Befundunterlagen eingereicht
  • Antrag ohne vollständige Arztberichte gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • GdB unter 20 (keine Feststellung)
  • Beeinträchtigung nicht dauerhaft (weniger als 6 Monate)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Ab welchem GdB bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

Erst ab einem Gesamtgrad der Behinderung (GdB) von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Darunter gibt es einen Feststellungsbescheid, aber keinen Ausweis.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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