Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beim Versorgungsamt.
Damit wir Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen mit dem zuständigen Versorgungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ärztliche Befundberichte · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Antrag beim Versorgungsamt stellen
Online oder schriftlich, mit ärztlichen Befundberichten aller behandelnden Ärzte.
Ärztliche Unterlagen einreichen oder Schweigepflichtentbindung erteilen
Versorgungsamt holt ggf. eigene Gutachten ein.
Feststellungsbescheid und Schwerbehindertenausweis erhalten
Ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit Nachteilsausgleichen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen mit dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, die einen GdB von mindestens 20 erwarten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Erst ab einem Gesamtgrad der Behinderung (GdB) von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Darunter gibt es einen Feststellungsbescheid, aber keinen Ausweis.