Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen beantragen
Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beim Versorgungsamt.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen mit dem zuständigen Versorgungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ärztliche Befundberichte · Personalausweis oder Reisepass
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Versorgungsamt stellen
Online oder schriftlich, mit ärztlichen Befundberichten aller behandelnden Ärzte.
- 2
Ärztliche Unterlagen einreichen oder Schweigepflichtentbindung erteilen
Versorgungsamt holt ggf. eigene Gutachten ein.
- 3
Feststellungsbescheid und Schwerbehindertenausweis erhalten
Ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis mit Nachteilsausgleichen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, die einen GdB von mindestens 20 erwarten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Zu wenige Befundunterlagen eingereicht
- •Antrag ohne vollständige Arztberichte gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •GdB unter 20 (keine Feststellung)
- •Beeinträchtigung nicht dauerhaft (weniger als 6 Monate)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Ab welchem GdB bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?▼
Erst ab einem Gesamtgrad der Behinderung (GdB) von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Darunter gibt es einen Feststellungsbescheid, aber keinen Ausweis.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %