Sozialhilfe nach § 27 SGB XII für Personen, die weder erwerbsfähig sind noch Grundsicherung im Alter erhalten und deren Lebensunterhalt nicht gedeckt ist.
Damit wir Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) beantragen mit dem zuständigen Sozialamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Antrag beim Sozialamt stellen
Mit Nachweis der Nicht-Erwerbsfähigkeit (ärztliches Attest).
Bedarfsermittlung durch Sozialamt
Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Heizung.
Bescheid und monatliche Zahlung
Leistungen rückwirkend ab Antragstellung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Vorübergehend nicht erwerbsfähige Personen unter der Rentenaltersgrenze ohne anderweitigen Anspruch.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.