Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle oder Spielstätte mit Geldspielgeräten nach dem Glücksspielstaatsvertrag.
Damit wir Spielstättenerlaubnis beantragen mit dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Spielstättenerlaubnis beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Sozialkonzept · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Antrag beim Ordnungsamt oder der zuständigen Glücksspielaufsicht
Je nach Bundesland unterschiedliche Behördenzuständigkeit.
Prüfung der Standort- und Betreibervoraussetzungen
Abstandsgebot, Sperrzeitenregelung, Sozialkonzept.
Erlaubnisbescheid
Befristet auf max. 15 Jahre nach GlüStV.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Betreiber von Spielhallen oder Automatenshops mit Geldspielgeräten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 45.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.