Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprachkurs + Orientierungskurs) des BAMF für Ausländerinnen und Ausländer mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht.
Damit wir Sprachförderung (Integrationskurs) beantragen mit dem zuständigen BAMF in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Sprachförderung (Integrationskurs) beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Aufenthaltstitel · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenbeitrag zum Kurs möglich; Zulassung selbst gebührenfrei
Zulassung beim BAMF oder der Ausländerbehörde beantragen
Online über das BAMF-Portal oder bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Kursträger auswählen
Auswahl aus zugelassenen Trägern in der Region über die BAMF-Kursträgerliste.
Kurs absolvieren und Prüfung ablegen
Abschluss mit dem Deutschtest für Zuwanderer (DTZ).
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Zugewanderte mit dauerhaftem Aufenthaltstitel sowie Spätaussiedler.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 92.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Stellen Sie den Antrag direkt online – ohne Behördengang.
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