Ablösung der Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen durch eine Geldzahlung an die Gemeinde, wenn Stellplätze nicht auf dem Grundstück errichtet werden können.
Damit wir Stellplatzablöse beantragen mit dem zuständigen Bauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Stellplatzablöse beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
Antrag beim Bauamt stellen
Gleichzeitig mit oder unmittelbar nach dem Bauantrag.
Prüfung der Unmöglichkeit/Unzumutbarkeit
Bauamt prüft, ob Stellplätze auf dem Grundstück hergestellt werden können.
Ablösebescheid und Zahlung
Ablösebetrag nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Bauherren, die die Stellplatzpflicht bei einem Bauvorhaben nicht auf dem Grundstück erfüllen können.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.