Steuerklassenwechsel beantragen
Änderung der Steuerklassenkombination für Ehe- oder Lebenspartner zur Optimierung des monatlichen Nettolohns.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Steuerklassenwechsel mit dem zuständigen Finanzamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Steuerklassenwechsel.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Antrag auf Steuerklassenwechsel · Steuer-IDs beider Partner
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos über ELSTER
So gehen Sie vor
- 1
Formular ausfüllen
„Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ online oder beim Finanzamt.
- 2
Beide Partner unterschreiben
Der Antrag muss von beiden Ehe-/Lebenspartnern unterzeichnet werden.
- 3
Wechsel wird wirksam
Die neue Steuerklasse wird im Folgemonat in den ELStAM hinterlegt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Verheiratete und verpartnerte Personen, z. B. bei unterschiedlichem Einkommen oder nach Trennung/Heirat.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 97.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Unterschrift beider Ehe-/Lebenspartner fehlt
- •Steuer-IDs nicht angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Wechsel im laufenden Jahr bereits einmal vorgenommen (i. d. R. max. 1x pro Jahr)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Wie oft kann die Steuerklasse gewechselt werden?▼
Grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr, in besonderen Fällen (z. B. Tod eines Partners, Arbeitslosigkeit) auch öfter.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- ELSTER – Finanzverwaltung
- Datenqualität
- 100 %