Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Bescheinigung des Finanzamts, dass keine offenen Steuerforderungen bestehen, z. B. für Grundstücksübertragungen oder Gewerbeerlaubnisse.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim zuständigen Finanzamt
Schriftlich mit Angabe des Verwendungszwecks.
- 2
Prüfung der steuerlichen Verhältnisse
Finanzamt prüft offene Steuerschulden und Vollstreckungsmaßnahmen.
- 3
Bescheinigung erhalten
Gilt in der Regel nur kurze Zeit (ca. 3 Monate).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Bescheinigung für falsches Finanzamt beantragt
- • Verwendungszweck nicht angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- • Offene Steuerschulden oder laufende Vollstreckungsmaßnahmen
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen und Unternehmen, die gegenüber Behörden oder Notaren ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Bescheinigung für falsches Finanzamt beantragt
- •Verwendungszweck nicht angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Offene Steuerschulden oder laufende Vollstreckungsmaßnahmen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.