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Recht & Justiz

Strafanzeige erstatten beantragen

Mitteilung an Polizei oder Staatsanwaltschaft über eine mutmaßliche Straftat zur Einleitung von Ermittlungen.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Strafanzeige erstatten mit dem zuständigen Polizei in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Strafanzeige erstatten.

Bearbeitung: 1 TagErfolgsquote: 99.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anzeige erstatten

    Bei jeder Polizeidienststelle, online über die Online-Wache des jeweiligen Bundeslandes oder bei der Staatsanwaltschaft.

  2. 2

    Beweise vorlegen

    Fotos, Schriftstücke, Zeugenangaben sichern und beifügen.

  3. 3

    Aktenzeichen erhalten

    Für Versicherungen oder Rückfragen wichtig.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Jede Person, die Kenntnis von einer Straftat hat – als Geschädigter oder Dritter.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Beweise (Fotos, Belege) nicht gesichert/mitgebracht
  • Online-Anzeige für Fälle genutzt, die persönliche Anzeige erfordern (z. B. unbekannte Täter mit Tatortspuren)

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Kann eine Anzeige zurückgezogen werden?

    Bei Offizialdelikten ermittelt die Staatsanwaltschaft unabhängig vom Willen des Anzeigenden weiter; nur bei Antragsdelikten kann der Strafantrag zurückgenommen werden.

    Aktualität & Quelle

    Pflege
    Laufend geprüft & aktualisiert
    Quelle
    Polizeiliche Kriminalprävention
    Datenqualität
    91 %

    Letzte inhaltliche Änderungen

    • Gebühren korrigiert (kostenlos), Sofort-Antwort optimiert

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