Mitteilung an Polizei oder Staatsanwaltschaft über eine mutmaßliche Straftat zur Einleitung von Ermittlungen.
Damit wir Strafanzeige erstatten mit dem zuständigen Polizei in Ihrer Stadt anzeigen können.
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Personalausweis · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
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Kostenlos
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Bei jeder Polizeidienststelle, online über die Online-Wache des jeweiligen Bundeslandes oder bei der Staatsanwaltschaft.
Beweise vorlegen
Fotos, Schriftstücke, Zeugenangaben sichern und beifügen.
Aktenzeichen erhalten
Für Versicherungen oder Rückfragen wichtig.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Jede Person, die Kenntnis von einer Straftat hat – als Geschädigter oder Dritter.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Bei Offizialdelikten ermittelt die Staatsanwaltschaft unabhängig vom Willen des Anzeigenden weiter; nur bei Antragsdelikten kann der Strafantrag zurückgenommen werden.