Stundung kommunaler Abgaben beantragen
Antrag auf vorübergehende Aussetzung oder Ratenzahlung fälliger kommunaler Abgaben (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Gebühren) bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Stundung kommunaler Abgaben beantragen mit dem zuständigen Vollstreckungsstelle in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Steuerunterlagen / Belege · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Kostenlos über ELSTER
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Vollstreckungsstelle / Stadtkasse stellen
Mit Begründung und Nachweisen zur wirtschaftlichen Lage.
- 2
Prüfung der Voraussetzungen
Behörde prüft vorübergehende Zahlungsunfähigkeit und öffentliches Interesse.
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Stundungsbescheid
Festlegung von Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub, ggf. gegen Zinsen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Privatpersonen und Unternehmen, die kommunale Abgaben vorübergehend nicht begleichen können.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Vollstreckungsbeginn gestellt
- •Einkommenssituation nicht nachgewiesen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Keine nachgewiesene vorübergehende Zahlungsunfähigkeit
- •Stundung bereits mehrfach gewährt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Stundung kommunaler Abgaben beantragen?▼
In der Regel ca. 10 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- ELSTER – Finanzverwaltung
- Datenqualität
- 100 %