Antrag auf vorübergehende Aussetzung oder Ratenzahlung fälliger kommunaler Abgaben (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Gebühren) bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit.
Damit wir Stundung kommunaler Abgaben beantragen mit dem zuständigen Vollstreckungsstelle in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Stundung kommunaler Abgaben beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Steuerunterlagen / Belege · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos über ELSTER
Antrag bei der Vollstreckungsstelle / Stadtkasse stellen
Mit Begründung und Nachweisen zur wirtschaftlichen Lage.
Prüfung der Voraussetzungen
Behörde prüft vorübergehende Zahlungsunfähigkeit und öffentliches Interesse.
Stundungsbescheid
Festlegung von Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub, ggf. gegen Zinsen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Privatpersonen und Unternehmen, die kommunale Abgaben vorübergehend nicht begleichen können.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 10 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.