Unverzügliche Pflichtmeldung anzeigepflichtiger Tierseuchen (z. B. Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest) beim Veterinäramt – auch außerhalb der Öffnungszeiten.
Damit wir Tierseuche beim Veterinäramt melden mit dem zuständigen Veterinäramt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Tierseuche beim Veterinäramt melden.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Bestandsregister · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos bis 100 € je nach Antrag
Tierarzt hinzuziehen
Bei Verdacht auf eine anzeigepflichtige Seuche sofort Tierarzt rufen.
Veterinäramt telefonisch informieren
Unverzügliche Meldung; Bereitschaftsdienst auch außerhalb der Öffnungszeiten.
Behördliche Maßnahmen dulden
Sperrung, Probenentnahme, ggf. Tötungsanordnung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Tierhalter, Tierärzte und sonstige Personen, die den Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche feststellen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Nicht-Meldung ist eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld).