An- oder Ummeldung eines Zweitwohnsitzes beim Bürgeramt des neuen Wohnorts.
Damit wir Zweitwohnsitz ummelden mit dem zuständigen Bürgeramt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Zweitwohnsitz ummelden.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Wohnungsgeberbestätigung · Antrag oder schriftliche Anfrage
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Termin beim Bürgeramt am Zweitwohnort
Persönliches Erscheinen erforderlich.
Wohnungsgeberbestätigung vorlegen
Vom Vermieter oder Eigentümer auszufüllende Bescheinigung.
Meldebestätigung erhalten
Der Zweitwohnsitz ist registriert, ggf. Zweitwohnungsteuer fällig.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die neben ihrem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung beziehen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 1 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.