Verfahren zur Prüfung der Umweltauswirkungen größerer Bau- oder Industrievorhaben (UVP) als Teil des Genehmigungsverfahrens.
Damit wir Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen mit dem zuständigen Umweltministerium in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
UVP-Pflicht klären (Vorprüfung)
Anhand der Anlagen zum UVP-Gesetz prüft die Behörde, ob eine UVP erforderlich ist.
Unterlagen einreichen und Beteiligung
Öffentlichkeit und Fachbehörden werden beteiligt, oft mit Erörterungstermin.
Zusammenfassende Darstellung und Bewertung
Ergebnis fließt in die Genehmigungsentscheidung ein.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Vorhabenträger größerer Projekte (z. B. Industrieanlagen, Straßenbau, Windparks), für die eine UVP-Pflicht besteht.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 8 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 240 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.