Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn eine Behörde über einen Antrag oder Widerspruch nicht innerhalb angemessener Frist entschieden hat.
Damit wir Untätigkeitsklage erheben mit dem zuständigen Verwaltungsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Untätigkeitsklage erheben.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Nachweis der Antragstellung · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Frist von mindestens 3 Monaten abwarten
Drei Monate nach Antrag oder Widerspruch ohne Bescheid.
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen
Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle.
Gerichtliche Entscheidung
Das Gericht verpflichtet die Behörde ggf. zur Bescheidung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, deren Anträge oder Widersprüche von Behörden ohne zureichenden Grund nicht beschieden wurden.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 8 Monate
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 240 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.