Untätigkeitsklage erheben beantragen
Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn eine Behörde über einen Antrag oder Widerspruch nicht innerhalb angemessener Frist entschieden hat.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Untätigkeitsklage erheben mit dem zuständigen Verwaltungsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Untätigkeitsklage erheben.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Nachweis der Antragstellung · Personalausweis oder Reisepass
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
10–80 € je nach Urkunde/Verfahren
So gehen Sie vor
- 1
Frist von mindestens 3 Monaten abwarten
Drei Monate nach Antrag oder Widerspruch ohne Bescheid.
- 2
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen
Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle.
- 3
Gerichtliche Entscheidung
Das Gericht verpflichtet die Behörde ggf. zur Bescheidung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, deren Anträge oder Widersprüche von Behörden ohne zureichenden Grund nicht beschieden wurden.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 8 Monate
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Klage vor Ablauf der Drei-Monats-Frist erhoben
- •Zuständiges Gericht nicht beachtet
Häufige Ablehnungsgründe
- •Frist von 3 Monaten noch nicht abgelaufen
- •Zureichender Grund für Verzögerung liegt vor
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Untätigkeitsklage erheben?▼
In der Regel ca. 240 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesamt für Justiz
- Datenqualität
- 100 %