Zum Inhalt springen
Recht & Justiz

Untätigkeitsklage erheben beantragen

Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn eine Behörde über einen Antrag oder Widerspruch nicht innerhalb angemessener Frist entschieden hat.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Untätigkeitsklage erheben mit dem zuständigen Verwaltungsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Untätigkeitsklage erheben.

Bearbeitung: ca. 8 MonateErfolgsquote: 60.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Nachweis der Antragstellung · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    10–80 € je nach Urkunde/Verfahren

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Frist von mindestens 3 Monaten abwarten

    Drei Monate nach Antrag oder Widerspruch ohne Bescheid.

  2. 2

    Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen

    Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle.

  3. 3

    Gerichtliche Entscheidung

    Das Gericht verpflichtet die Behörde ggf. zur Bescheidung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, deren Anträge oder Widersprüche von Behörden ohne zureichenden Grund nicht beschieden wurden.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 8 Monate

Erfolgsquote

ca. 60.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Klage vor Ablauf der Drei-Monats-Frist erhoben
  • Zuständiges Gericht nicht beachtet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Frist von 3 Monaten noch nicht abgelaufen
  • Zureichender Grund für Verzögerung liegt vor

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Untätigkeitsklage erheben?

In der Regel ca. 240 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Justiz
Datenqualität
100 %

Weiterlesen

Oft auch gesucht