Staatliche Ersatzleistung für Kinder, deren alleinerziehender Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.
Damit wir Unterhaltsvorschuss beantragen mit dem zuständigen Jugendamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Unterhaltsvorschuss beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Geburtsurkunde des Kindes · Nachweis über Unterhaltszahlungen (oder deren Ausbleiben)
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenlos
Antrag beim Jugendamt stellen
Formular mit Angaben zu Kind, Wohnsituation und Unterhaltszahlungen.
Mitwirkung bei Rückgriff
Das Jugendamt versucht, den Unterhalt vom anderen Elternteil zurückzufordern.
Auszahlung
Monatliche Zahlung gestaffelt nach Altersstufe des Kindes.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Alleinerziehende mit Kindern bis 18 Jahren (unter Bedingungen), deren Unterhalt nicht oder nicht regelmäßig gezahlt wird.
Einkommensgrenze
Für Kinder ab 12 Jahren: eigenes Einkommen des betreuenden Elternteils muss mind. 600 € (West)/600 € (Ost) betragen, sonst Ausschluss.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Bis zum 18. Geburtstag, für 12- bis 17-Jährige unter zusätzlichen Voraussetzungen (eigenes Einkommen des betreuenden Elternteils, kein Bürgergeld-Bezug des Kindes).