Unterhaltsvorschuss beantragen
Staatliche Ersatzleistung für Kinder, deren alleinerziehender Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Unterhaltsvorschuss beantragen mit dem zuständigen Jugendamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Unterhaltsvorschuss beantragen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Geburtsurkunde des Kindes · Nachweis über Unterhaltszahlungen (oder deren Ausbleiben)
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
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So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
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Kosten
Kostenlos
So gehen Sie vor
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Antrag beim Jugendamt stellen
Formular mit Angaben zu Kind, Wohnsituation und Unterhaltszahlungen.
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Mitwirkung bei Rückgriff
Das Jugendamt versucht, den Unterhalt vom anderen Elternteil zurückzufordern.
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Auszahlung
Monatliche Zahlung gestaffelt nach Altersstufe des Kindes.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Alleinerziehende mit Kindern bis 18 Jahren (unter Bedingungen), deren Unterhalt nicht oder nicht regelmäßig gezahlt wird.
Einkommensgrenze
Für Kinder ab 12 Jahren: eigenes Einkommen des betreuenden Elternteils muss mind. 600 € (West)/600 € (Ost) betragen, sonst Ausschluss.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Nachweis über ausbleibende Zahlungen fehlt
- •Adresse des anderen Elternteils nicht angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kind lebt bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen
- •Anderer Elternteil zahlt regelmäßig Unterhalt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Bis zu welchem Alter gibt es Unterhaltsvorschuss?▼
Bis zum 18. Geburtstag, für 12- bis 17-Jährige unter zusätzlichen Voraussetzungen (eigenes Einkommen des betreuenden Elternteils, kein Bürgergeld-Bezug des Kindes).
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Familienportal des Bundes
- Datenqualität
- 100 %