Staatliche Vorleistung für Kinder, deren anderer Elternteil keinen oder unzureichenden Unterhalt zahlt (§§ 1–9 UhVorschG).
Damit wir Unterhaltsvorschuss beantragen mit dem zuständigen Jugendamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Unterhaltsvorschuss beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Geburtsurkunde des Kindes · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
230 €, 6–12 J
Antrag beim Jugendamt stellen
Mit Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis und Nachweisen über ausbleibenden Unterhalt.
Jugendamt prüft Anspruchsvoraussetzungen
Jugendamt versucht, Unterhalt beim anderen Elternteil einzutreiben.
Monatliche Auszahlung
Höhe nach Altersstufe (2024: bis 6 J. 230 €, 6–12 J. 301 €, 12–18 J. 395 €).
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Alleinerziehende Elternteile für Kinder bis 18 Jahre, wenn der andere Elternteil nicht zahlt.
Einkommensgrenze
Ab 12 Jahren: Kind darf keine SGB-II-Leistungen beziehen (außer bei ausreichendem Einkommen des Elternteils).
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.