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Familienleistungen

Vaterschaft anerkennen beantragen

Förmliche Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind beim Standesamt, Jugendamt oder Notar, mit Zustimmung der Mutter.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Vaterschaft anerkennen mit dem zuständigen Jugendamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Vaterschaft anerkennen.

Bearbeitung: ca. 1 WocheErfolgsquote: 98.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Termin beim Jugendamt oder Standesamt

    Beurkundung kann bereits vor der Geburt erfolgen.

  2. 2

    Anerkennungserklärung abgeben

    Mit gleichzeitiger Zustimmungserklärung der Mutter.

  3. 3

    Eintragung

    Vaterschaft wird in der Geburtsurkunde vermerkt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Väter nicht miteinander verheirateter Eltern sowie die Mutter (zustimmungspflichtig).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Woche

Erfolgsquote

ca. 98.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anerkennung erst nach der Geburt statt schon vorgeburtlich erklärt
  • Zustimmung der Mutter nicht beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Zustimmung der Mutter fehlt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Vaterschaft anerkennen?

In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Familienportal des Bundes
Datenqualität
100 %

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