Vergnügungssteuer anmelden und zahlen beantragen
Kommunale Aufwandsteuer auf bestimmte Vergnügungen – etwa Spielautomaten, Spielhallen oder Tanzveranstaltungen. Anmeldung und Abführung beim Steueramt der Gemeinde.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Vergnügungssteuer anmelden und zahlen mit der zuständigen Behörde, Unterlagen und Fristen für Ihren Wohnort anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Vergnügungssteuer anmelden und zahlen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Aufstellung der Spielgeräte / Veranstaltungen · Gewerbeanmeldung
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos über ELSTER
So gehen Sie vor
- 1
Satzung prüfen
Steuersätze und Steuergegenstand der kommunalen Vergnügungssteuersatzung feststellen.
- 2
Anmeldung abgeben
Spielgeräte/Veranstaltungen beim Steueramt anmelden.
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Steuer abführen
Monatliche oder quartalsweise Steueranmeldung und Zahlung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Betreiber von Spielgeräten, Spielhallen, Wettbüros oder Veranstalter steuerpflichtiger Vergnügungen. Die Steuerpflicht ergibt sich aus der jeweiligen kommunalen Satzung.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 97.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anmeldung der Geräte verspätet
- •Monatliche Steueranmeldung nicht fristgerecht abgegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Unvollständige Angabe der steuerpflichtigen Geräte/Veranstaltungen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie hoch ist die Vergnügungssteuer?▼
Sie wird kommunal festgelegt – häufig als Prozentsatz des Spieleinsatzes oder als Stückzahl-Pauschale je Gerät.
Wer legt die Steuer fest?▼
Die jeweilige Stadt oder Gemeinde per Satzung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- ELSTER – Finanzverwaltung
- Datenqualität
- 100 %