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Sonstiges

Vermisstenanzeige aufgeben beantragen

Meldung einer vermissten Person bei der Polizei zur Einleitung von Suchmaßnahmen.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Vermisstenanzeige aufgeben mit dem zuständigen Polizei in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Vermisstenanzeige aufgeben.

Bearbeitung: 1 TagErfolgsquote: 92.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Sofort bei der Polizei melden

    Persönlich auf der Dienststelle oder über den Notruf 110. Keine Wartezeit erforderlich.

  2. 2

    Angaben zur Person machen

    Foto, Personenbeschreibung, letzter bekannter Aufenthaltsort, Tagesablauf.

  3. 3

    Einleitung der Suchmaßnahmen

    Polizei informiert andere Dienststellen und leitet Ermittlungen ein.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Angehörige oder andere Personen, die eine Person als vermisst melden möchten.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 92.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Meldung verzögert, weil Wartefrist angenommen wird (keine Pflicht-Wartezeit)
  • Letzter bekannter Aufenthaltsort und Tagesablauf nicht dokumentiert

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Muss ich vor der Vermisstenmeldung eine bestimmte Zeit warten?

    Nein. Eine Vermisstenanzeige kann sofort erstattet werden, wenn man sich Sorgen macht.

    Aktualität & Quelle

    Pflege
    Laufend geprüft & aktualisiert
    Quelle
    Bundesportal (verwaltung.bund.de)
    Datenqualität
    91 %

    Weiterlesen

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