Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person gegenüber der Ausländerbehörde, für die Kosten des Aufenthalts eines ausländischen Gastes aufzukommen.
Damit wir Verpflichtungserklärung für Einreise abgeben mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Verpflichtungserklärung für Einreise abgeben.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Einkommensnachweis · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos
Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren
Persönliches Erscheinen erforderlich, mit Personalausweis und Einkommensnachweisen.
Verpflichtungserklärung unterzeichnen
Behörde prüft Bonität und stellt die Erklärung aus.
Erklärung an Eingeladenen schicken
Wird für Visa-Antrag bei der deutschen Botschaft benötigt.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die Angehörige oder Gäste aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland einladen und als Bürgen fungieren.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 3 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.