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Recht & Justiz

Klage beim Verwaltungsgericht einreichen beantragen

Klage gegen Verwaltungsakte (z. B. abgelehnte Baugenehmigungen, Ordnungsverfügungen) vor dem Verwaltungsgericht nach vorherigem Widerspruchsverfahren.

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Bearbeitung: ca. 12 MonateErfolgsquote: 38.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Ausgangsbescheid · Widerspruchsbescheid

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    10–80 € je nach Urkunde/Verfahren

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Widerspruch einlegen und Widerspruchsbescheid abwarten

    In den meisten Ländern Pflicht vor der Klage.

  2. 2

    Klagefrist beachten

    Ein Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids.

  3. 3

    Klage schriftlich einreichen

    Mit Klagebegründung beim zuständigen Verwaltungsgericht.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Bürger und Unternehmen, die einen belastenden Verwaltungsakt anfechten oder eine Leistung erstreiten möchten.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 12 Monate

Erfolgsquote

ca. 38.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Klagefrist von einem Monat versäumt
  • Falsche Klageart gewählt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Klage nach Ablauf der Monatsfrist
  • Vorheriges Widerspruchsverfahren fehlt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Muss ich vor der Klage Widerspruch einlegen?

In den meisten Bundesländern ja, es gibt aber Ausnahmen.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Justiz
Datenqualität
100 %

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