Klage beim Verwaltungsgericht einreichen beantragen
Klage gegen Verwaltungsakte (z. B. abgelehnte Baugenehmigungen, Ordnungsverfügungen) vor dem Verwaltungsgericht nach vorherigem Widerspruchsverfahren.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Klage beim Verwaltungsgericht einreichen mit dem zuständigen Verwaltungsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ausgangsbescheid · Widerspruchsbescheid
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
10–80 € je nach Urkunde/Verfahren
So gehen Sie vor
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Widerspruch einlegen und Widerspruchsbescheid abwarten
In den meisten Ländern Pflicht vor der Klage.
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Klagefrist beachten
Ein Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids.
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Klage schriftlich einreichen
Mit Klagebegründung beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Bürger und Unternehmen, die einen belastenden Verwaltungsakt anfechten oder eine Leistung erstreiten möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 12 Monate
Erfolgsquote
ca. 38.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Klagefrist von einem Monat versäumt
- •Falsche Klageart gewählt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Klage nach Ablauf der Monatsfrist
- •Vorheriges Widerspruchsverfahren fehlt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Muss ich vor der Klage Widerspruch einlegen?▼
In den meisten Bundesländern ja, es gibt aber Ausnahmen.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesamt für Justiz
- Datenqualität
- 100 %