Klage gegen Verwaltungsakte (z. B. abgelehnte Baugenehmigungen, Ordnungsverfügungen) vor dem Verwaltungsgericht nach vorherigem Widerspruchsverfahren.
Damit wir Klage beim Verwaltungsgericht einreichen mit dem zuständigen Verwaltungsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ausgangsbescheid · Widerspruchsbescheid
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Widerspruch einlegen und Widerspruchsbescheid abwarten
In den meisten Ländern Pflicht vor der Klage.
Klagefrist beachten
Ein Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids.
Klage schriftlich einreichen
Mit Klagebegründung beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Bürger und Unternehmen, die einen belastenden Verwaltungsakt anfechten oder eine Leistung erstreiten möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 12 Monate
Erfolgsquote
ca. 38.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In den meisten Bundesländern ja, es gibt aber Ausnahmen.